Caton Consulting GbR - Trainig, Organisationsentwicklung, Prozessmanagement (Duisburg, NRW)
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ARBEITSBEGINN
Der Arbeitsbeginn erfolgt mit Auftragserteilung. Über die Terminplanung für die Durchführung einzelner Maßnahmen verständigen sich Auftraggeber und die CATON Consulting GbR einvernehmlich.

2. AUSFÜHRUNG
Die Ausführung des Auftrages für die CATON Consulting GbR übernimmt, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, Herr Diplompädagoge und Betriebswirt (VWA) Joachim Caton.

2. VERWERTUNGSRECHTE
Die Urheberrechte an den eingesetzten Methoden, Verfahren und Anwender-Fachbüchern verbleiben bei der CATON Consulting GbR. Der Auftraggeber erwirbt das Recht zur uneingeschränkten Verwendung unmittelbar innerhalb seiner Firmenorganisation. Das Recht zur Weitergabe an Dritte, auf eine eigenständige wirtschaftlichen Verwertung, zum Einsatz in assoziierten oder verbundenen Unternehmen ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die CATON Consulting GbR.

3. DISKRETION
Die CATON Consulting GbR pflegt eine kompromisslose Kundenpartnerschaft. Es ist daher selbstverständlich, dass wir uns zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichten. Relevante Informationen z.B. über interne Abläufe, Kunden-, Lieferantenbeziehungen, Unterstellungsverhältnisse, Stärken und Schwächen gleich welcher Art werden generell nur im Einvernehmen mit oder auf ausdrücklichen Wunsch der Geschäftsführung an diese, Dritte oder von ihr benannte Personen weitergegeben. Diese Verpflichtung bleibt unabhängig von der Dauer des Auftragsverhältnisses bestehen.

4. REFERENZEN
Wünschen nach Referenzprojekten entsprechen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten durch die Vorlage oder Präsentation anonymisierter Dokumentationen.

5. HONORAR
Wir kalkulieren projekt- bzw. auftragsbezogene Festpreise unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens. Für kleinere Einzelaufträge beträgt die Kalkulationsbasis maximal EUR 1.450,- zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Manntag.

6. SACH- und REISEKOSTEN
Die Beschaffung des Hotels, soweit erforderlich, sowie die Bereitstellung der Tagungstechnik erfolgt durch den Auftraggeber. Bei Durchführung des Auftrages im Hotel übernimmt der Auftraggeber - soweit nichts anderes vereinbart wurde - die Tagungspauschale inklusive der Tagungsgetränke unseres Trainers/Beraters. Fotokopien vor Ort gehen zu Lasten des Auftraggebers. Den persönlichen Verzehr (Minibar) und die Telefonkosten trägt unser Trainer/Berater selbst. Als Fahrtkosten berechnen wir - soweit nichts anderes vereinbart wurde - pro PKW-Kilometer EURO 0,55 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. STORNIERUNG
Aufträge oder einzelne Maßnahmen können jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen vor dem Durchführungstermin kostenfrei schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor dem Durchführungstermin werden 50 %, bei späteren Stornierungen 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Mit Arbeitsbeginn aufgenommene Entwicklungsarbeiten werden entsprechend dem bereits verursachten Aufwand abgerechnet. Projekte, deren Auftragsabwicklung sich über mehr als 3 Monate erstrecken, werden entsprechend der erbrachten Leistungen jeweils zum Monatsende fakturiert.

8. ZAHLUNGSWEISE
Unsere Rechnungen sind sofort bei Erhalt netto ohne Abzug von Skonto zahlbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg.
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